VAG-Dash-COM
Das VAG-dash-Tool für VW-Audi-SEAT-Skoda Spezial-Lösung zur erweiterten Programmierung von Kombiinstrumenten.
Das VAGdashTool ist ein ausgereiftes Programm zur erweiterten Tachodiagnose bei VAG-Fahrzeugen.
Zusätzlich zu den Standart-Diagnosefunktionen können modellspezifische EEprom-Funktionen ausgeführt werden. Die Besonderheit beim VAGdashTool liegt darin, dass diese durch die OBD-Buchse des Fahrzeuges ausgeführt werden können.
Ein Ausbauen und Öffnen des Tachos wird dadurch überflüssig. Sämtliche für den Betrieb des Tachos notwendigen Parameter und Messwerte werden im sogenannten EEprom gespeichert.
Dies beinhaltet:
- die Fahrgestellnummer anzeigen
- die Immobilizernummer anzeigen
- die VAG Teilenummer anzeigen
- den Login-Code der Wegfahrsperre auslesen
- die Tachokennlinen, sowie den K-Wert verändern (bei exotischer Bereifung des Fahrzeuges)
- die Restkilometeranzeige in der MFA aktivieren
- den KM-Stand auslesen und anpassen
- Fehlerspeicher lesen & löschen
- Statusübersicht der Wegfahrsperre
- Anzeigen testen (Stellgliedtest)
- Kennlinien der Anzeigeinstrumente ändern, Servicedaten ändern
- neue / zusätzliche Schlüssel an der Wegfahrsperre anlernen
Man sieht sofort, dass ein Lese/Schreib-Zugriff zu diesen Daten im Werkstattalltag eine unschätzbare Hilfe sein kann. Leider bietet kein Standartdiagnosetool einen Zugang über die OBD Diagnosebuchse zu diesen Daten. So stellt z.B. ein einfacher Tausch des Tachos oder der Motronic ein kaum lösbares Hindernis dar, weil der, zur Anlernung des Immobilizers notwendige, Login nicht beschafft werden kann. Genau diese Lücke schließt das VAGdashTool.
Verfügbarkeitt:
Gemeint ist damit, welche Tachos können mit VAG-Dash-Tool ausgelesen und geschrieben werden. Grundsätzlich funktioniert VAG-Dash-Tool bei Tachometern ab Baujahr 1998. Ältere Instrumente sind nicht diagnosefähig und können nicht über die OBDII Buchse ausgelesen oder justiert werden werden.
Dies sind die zur Zeit eingefügten Modelle:
- Golf 4 1998 bis 2000 VDO und Motometer
- Golf 4 2000 – 2004 ( ! ) VDO
- Golf 4 2000 - 2004 Motometer ( nach Scanfunktion )
- Passat (auch W8) bis 2004 VDO
- Polo, Lupo ( kein TRW )
- VW Bus T4 alle Modelle
- VW Bus T5 ab 2003 VDO
- VW Sharan
- Seat Alhambra
- Skoda Octavia
- Seat Leon Cupra Ibiza
- Audi A3 1998-2002 VDO
- Audi A4 1998-2001 VDO (kein Bosch)
- Audi A6 1998-2004 VDO
- Audi A3 Magneti Marelli M731999-2001
- Audi TT Magneti Marelli M73 1999-2001
- New Beetle Magneti Marelli M73 -2001
Die mit Abstand am meisten verbauten Tachos bei VAG sind VDO Modelle. Diese Tachos sind mit einer Häufigkeit von über 75 % vertreten. Die VDO Tachos lassen sich direkt auslesen. Bei den Motometer Versionen ab 2000 muss der Zugang gescannt werden. Diese Operation kann im ungünstigsten Fall 2 Std. dauern. VAG-Dash-Tool legt allerdings eine interne Benutzerdatei an, sodass ein einmal gescannter Tacho, beim nächsten mal direkt erkannt wird.
Lieferumfang der VAG-Dash-COM Diagnose-Systeme:
- VAG-dash-Tool tagesaktuelle Vollversion in Deutsch
- Handbuch der aktuellen Version in Deutsch auf CD
- VAG-Dash-Tool Interface
- 2 Jahre Garantie bei Privateinsatz, 1 Jahr bei gewerbl. Einsatz
Intelligentes Dateninterface technische Eckdaten:
- Betriebsspannung 12V
- Automatische Baudratenerkennung durch integrierten Microprozessor
- Lizenzdongelfunktion für VAG-Dash-Tool
- Kurzschlussfest, überspannungs- und verpolsicher
- 2 K-Diagnoseleitungen
- Serieller RS 232 Anschluss (COM-Port)
- 16 poliger OBD2-Stecker in geschraubter Ausführung
- Standard PC-Anschlusskabel
- Kabellänge ca. 1,5m
Systemvoraussetzungen für das VAG-Dash-Tool
- Sie benötigen einen PC oder Notebook mit Windows 98/ME/2000 oder XP
- (XP empfohlen, mind. Pentium 3, 500Mhz, 128 Mb RAM und einen Serieller RS 232 Anschluss)
Was das VAG-dash-Tool nicht kann:
- das Tool versteht sich als Erweiterung zu einem herkömmlichen VAG-Tester und kann diesen nicht ersetzen.
- es gibt keine USB-Variante, da dieses Tool mit herkömmlichen USB-RS232 Wandlern aus dem PC-Zubehör betrieben werden kann.
Was muß der Anwender von VAG-dash-Tool sonst beachten, ist eine Anpassung des Kilometerstandes nicht strafbar?
Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig:
Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen.
Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen. Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt :
Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.
Zitat:
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen.
Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das wir eine Diagnose- und Reparatursoftware vertreiben und distanzieren uns vor jeglichem Missbrauch. Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar, gemäss §22b StVG.
Hier ist der Wortlaut des Gesetzestextes:
1.
2.
3.
§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.